Das eigene Sicherheitskonzept
Schritt 2: Beseitigung der Sicherheitslücken/Lösungen
Zwei Grundpfeiler des eigenen Sicherheitskonzeptes
Bei der Erstellung des eigenen Sicherheitskonzeptes sollte berücksichtigt werden, dass sowohl der professionelle Einbrecher als auch der Gelegenheitseinbrecher die mit dem Einbruch verbundenen Tätigkeiten so schnell und so geräuscharm wie nur möglich erledigen wollen. Das bedeutet, dass ein gut durchdachtes Sicherheitskonzept auf zwei Grundlagen basieren sollte: zum einen auf mechanischen Sicherungen, die dem Einbrecher die Arbeit und somit den Einstieg in das Haus / die Wohnung so weit wie möglich erschweren sollen (physische Barriere), zum anderen aber auch auf elektronischen Sicherungen, die aufgrund von optischen und akustischen Signalgebern ein nicht zu unterschätzendes Abschreckungspotential aufweisen.
Alarmanlagen und die Möglichkeiten der Überwachung
Alarmanlagen, auch als Einbruchmeldeanlagen bezeichnet, stellen einen zusätzlichen Schutz dar. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Alarmanlagen für verschiedene Arten der Grundstücks- und Gebäudeüberwachung verwendet werden können. Dies sollte bei der Entwicklung von Lösungen, die dem eigenen Sicherheitsgefühl entsprechen sollen oder nach einem Einbruch dieses Gefühl wieder herstellen sollen, bedacht werden.
Die Überwachung durch eine Alarmanlage kann sich sowohl auf die sich im Mauerwerk des Gebäudes befindlichen Türen und Fenster als auch auf den Innenbereich des Gebäudes erstrecken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kontrolle auf ausgewählte Bereiche im Inneren des Hauses zu beschränken, z. B. auf bestimmte Räume. Bei der Außenüberwachung wird bereits beim Versuch des Eindringens durch an den Fenstern und Türen angebrachte Alarmmelder auf den Einbruch hingewiesen. Dies hat den Vorteil, dass sich der Täter im Moment der Alarmauslösung noch nicht im Haus oder der Wohnung befindet. Gerade bei Einbruchsversuchen in der Nacht, wenn sich die Bewohner im Innern des Hauses aufhalten, hat diese Art der Überwachung eine besondere Bedeutung; gibt sie den Betroffenen doch die Möglichkeit zu reagieren, bevor sie dem Täter innerhalb der eigenen vier Wände unmittelbar gegenüberstehen. Bei einer ausschließlichen Überwachung von ausgewählten Räumlichkeiten innerhalb des Hauses kommt es hingegen zum Auslösen des Alarms erst dann, wenn sich der Einbrecher bereits im Haus oder in der Wohnung befindet. Ein Alptraum, wenn sich die Bewohner ebenfalls im Inneren aufhalten …
Deshalb macht es Sinn, sich beim Entwurf des eigenen Sicherheitskonzepts in erster Linie auf die Überwachung aller sich im Haus befindlichen Tür- und Fensteröffnungen zu konzentrieren. Ob und in welchem Umfang dann noch eine schwerpunktmäßige Überwachung von einzelnen, eventuell besonders gefährdeten Räumen vorgenommen werden soll, hängt sehr vom Einzelfall ab. Zu beachten ist natürlich auch, dass eine umfangreiche Überwachung mit dem Einsatz einer größeren Anzahl von Alarmsensoren verbunden ist. Dies hat dann selbstverständlich auch einen entsprechenden Einfluss auf die Kosten, die mit dem Erwerb und dem Einbau einer Alarmanlage verbunden sind.
Wenn die Umstände dies jedoch erfordern und die eigenen finanziellen Möglichkeiten dies zulassen, kann zusätzlich zu einer Alarmanlage auch eine Überwachung des Grundstücksbereiches durch Videokameras erwogen werden.
Alarmanlagen und die Übertragung der Informationen
Eine Alarmanlage besteht im Wesentlichen aus den Alarmsensoren, der Alarmzentrale und dem optischen und/oder akustischen Alarmgeber. Die für das Funktionieren der Alarmanlage erforderlichen Informationen können zwischen den oben genannten Bestandteilen einer Alarmanlage entweder per Kabel oder per Funk übertragen werden. Beide Arten der Informationsübertragung und damit auch die darauf aufbauenden Kabel- oder Funkalarmanlagen haben ihre Vor- und Nachteile. So reagieren kabelgestützte Alarmanlagen kaum auf vorhandene Störsignale, die hingegen bei Funkalarmanlagen vor der Installation auf ihre Intensität hin geprüft werden sollten. Darüber hinaus werden kabelgestützte Alarmanlagen vor allem in größeren Gebäuden und auf weitläufigen Grundstücken verwendet, wo Informationen über eine weite Strecke ohne Verlust übertragen werden müssen. Wichtig ist auch, den mit der Installation einer kabelgestützten Alarmanlage verbundenen Aufwand nicht zu unterschätzen. Alle Kabel, die die Komponenten der Alarmanlage verbinden sollen, sind unter Putz zu verlegen; und dies nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern vor allem, um unnötige Störungen zu vermeiden. Deshalb finden kabelgestützte Alarmanlagen in Privathaushalten nur bei Neubauten oder größeren Renovierungen bzw. Umbauten Verwendung.
Aufgrund des oben Dargestellten bieten sich für den Einsatz in privaten Häusern und Wohnungen eher die Alarmeinrichtungen an, bei denen die Informationen zwischen den einzelnen Bestandteilen der Anlage per Funk übermittelt werden. Diese Einrichtungen lassen sich grundsätzlich in jedem Haus und jeder Wohnung mit einem vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand installieren. Dabei ist auch zu beachten, dass eine Erweiterung des Schutzsystems um weitere Alarmsensoren in der Regel unkompliziert möglich ist.
Alarmanlagen und die Art des Alarmgebens
Sowohl kabel- als auch funkgestützte Alarmsysteme können so programmiert werden, dass sie ein optisches und/oder akustisches Alarmsignal entweder im Inneren des gesicherten Gebäudes für die dort Anwesenden erzeugen oder im Außenbereich per Sirene oder Lichtanlage hervorrufen, um Außenstehende auf den Einbruch hinzuweisen und zu veranlassen, entsprechende Hinweise an die Polizei zu übermitteln. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Alarmanlage so einzustellen, dass bei einem Einbruchsversuch ein Wach- oder Sicherheitsdienst unverzüglich über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.